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Startseite News & Termine Creditreform News Online-Archiv Archiv 2010 Zahlungsfristen in Europa

Harmonisierung der Zahlungsfristen in Europa

Handlungsbedarf erkannt: EU verlangt von öffentlicher Hand und Unternehmen ein besseres Zahlungsverhalten

Neuss, 20.10.2010

Das Europäische Parlament hat heute am 20.10.2010 einer neuen Richtlinie zugestimmt, die kleine und mittlere Unternehmen vor Liquiditätsengpässen aufgrund eines schlechten Zahlungsverhaltens schützen soll. Auf entsprechende Vorschriften hat sich die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten Mitte September geeinigt. Demnach sollen in ganz Europa verbindliche und einheitliche Zahlungsfristen vorgegeben werden. So sollen Unternehmen und die öffentliche Hand Rechnungen zukünftig innerhalb von 30 Tagen bezahlen. In besonderen Fällen kann die Frist auf 60 Tage heraufgesetzt werden. Private Unternehmen sollen bei Geschäften untereinander über die 60-Tage-Frist hinausgehen können, vorausgesetzt, kein Partner ist dadurch grob benachteiligt. Diese Regelung zielt auf die mitunter sehr langen Zahlungsfristen, die Unternehmen mit Einkaufsmacht von ihren Lieferanten und Dienstleistern verlangen.

„Als größte Auskunftei Deutschlands sieht sich Creditreform dem Gläubigerschutz verpflichtet und begrüßt die neue EU-Regelung.“, so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform, Volker Ulbricht. „Die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen des kleinen Mittelstandes hängt von einem pünktlichen Zahlungseingang ab. Allerdings sind die Ausnahmeregelungen zu weich formuliert, und die Erfahrung mit EU-Gesetzesvorhaben aus der Vergangenheit hat gezeigt, wie viel Zeit verstreichen kann, bis die neuen Zahlungsfristen in der Praxis auch tatsächlich wirksam werden.“

Gutes Beispiel EU Mahnverfahren

So ist es beispielsweise gut anderthalb Jahre her, dass die EU das Europäische Mahnverfahren bei unstrittigen Forderungen und das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen – bei strittigen Forderungen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro – auf den Weg gebracht hat. Beide Verfahren legen für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren fest, die als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Fall zwischen zwei Parteien handelt, die in verschiedenen Mitgliedsstaaten ansässig sind.

„Die neuen Instrumente sind aus unserer Sicht in vielerlei Hinsicht wirksam“, so Volker Ulbricht, „allerdings hängt der Erfolg jedes Verfahrens von der Beweisbarkeit der Forderungen ab“. „Erschwerend kommt hinzu, dass manche Gerichte in einigen Ländern noch nie etwas von den neuen Regelungen gehört haben.“

Ergebnisse aus der Creditreform Wirtschafts- und Konjunkturforschung bestätigen, dass Handlungsbedarf besteht, die Kunden des Mittelstandes zu einem besseren Zahlungsverhalten zu bewegen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil Rechnungen zu spät bezahlt werden. Zwar konnten immerhin knapp drei Viertel der deutschen Unternehmen (73,0 Prozent) bei Lieferungen und Leistungen an private und gewerbliche Kunden den Geldeingang nach spätestens 30 Tagen verbuchen. Allerdings mussten 15,3 Prozent der Mittelständler bis zu zwei Monate auf die Begleichung der Rechnungen warten. Ist die öffentliche Hand der Auftraggeber, dauert es in der Regel länger, bis Rechnungen bezahlt werden. Zwei Drittel der Unternehmen (66,2 Prozent) melden nach spätestens 30 Tagen den Ausgleich der offenen Forderung, aber bei jedem Vierten (24,3 Prozent) kann es bis zu 60 Tage dauern.

Deutschland im EU-Vergleich

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern fällt das Zahlungsverhalten in Deutschland noch gut aus. So beträgt die durchschnittliche Forderungslaufzeit, also die Dauer, bis Kunden ihre Rechnungen begleichen, beispielsweise in Griechenland 128 und in Italien 97 Tage. Unternehmen aus Spanien, Frankreich und Belgien warten im Schnitt 59, 50 und 45 Tage auf den Zahlungseingang. Besser ergeht es in dieser Hinsicht nordeuropäischen Ländern wie Dänemark (38 Tage), Schweden (33 Tage) und Finnland (26 Tage). Diese Daten verdeutlichen: Eine Vereinheitlichung der Zahlungsfristen in Europa ist dringend nötig.

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2010-10-20, Presseinformation Harmonisierung der Zahlungsfristen in Europa
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